Feuerwerkskategorien


Kategorie F1 (Kleinstfeuerwerk)

Feuerwerk das eine sehr geringe Gefahr darstellt und ganzjährig von Personen, ab 12 Jahren erworben und verwendet werden darf.

Zum Beispiel: Tischfeuerwerk, Wunderkerzen, Brummkreisel oder kleine Vulkane

Kategorie F2 (Kleinfeuerwerk)

Feuerwerkskörper, von denen eine geringe Gefahr ausgeht, die einen geringen Lärmpegel besitzen und zur Verwendung in abgegrenzten Bereichen im Freien vorgesehen sind. Im Allgemeinen dürfen Feuerwerkskörper dieser Kategorie von Personen, die 18 Jahre alt sind, erworben und verwendet werden.

Zum Beispiel: Raketen, Batterien und Böller

Kategorie F3 (Mittelfeuerwerk)

Feuerwerkskörper, von denen eine mittlere Gefahr ausgeht, deren Lärmpegel die menschliche Gesundheit jedoch nicht gefährdet und die zur Verwendung in weiten offenen Bereichen im Freien vorgesehen sind. Wer Feuerwerk dieser Kategorie erwerben oder verwenden möchte, benötigt eine Erlaubnis der zuständigen Überwachungsbehörde, dass er zum Umgang berechtigt ist.

Zum Beispiel: Batterien, Raketen, usw. mit höheren Satzmengen

Kategorie F4 (Großfeuerwerk)

Feuerwerkskörper, von denen eine große Gefahr ausgeht, die zur Verwendung nur durch Personen mit Fachkenntnissen vorgesehen sind, deren Lärmpegel die menschliche Gesundheit jedoch nicht gefährdet. Wer Feuerwerk dieser Kategorie erwerben oder verwenden will, benötigt eine Erlaubnis der zuständigen Überwachungsbehörde, dass er zum Umgang berechtigt ist.

Zum Beispiel: Batterien, Raketen, usw. mit nahezu unbegrenzten Satzmengen

Kategorie T1 (Bühnenfeuerwerk)

Diese Feuerwerkskörper für Bühne und Theater, von denen eine geringe Gefahr ausgeht, können ganzjährig von Personen ab 18 Jahren erworben und verwendet werden. Im normalfall wird für die Verwendung eine Genehmigung benötigt.

Zum Beispiel: Fontänen, Blitze

Kategorie T2 (Bühnenfeuerwerk)

Diese Feuerwerkskörper für Bühne und Theater, von denen eine geringe Gefahr ausgeht, können von Personen ab 21 Jahren erworben und verwendet werden. Wer Feuerwerk dieser Kategorie erwerben oder verwenden möchte, benötigt eine Erlaubnis der zuständigen Überwachungsbehörde, dass er zum Umgang berechtigt ist.

Zum Beispiel: Singleshots

Kategorie P1 (Technisches Feuerwerk)

Diese Feuerwerkskörper für technische Zwecke, von denen eine geringe Gefahr ausgeht, können ganzjährig von Personen ab 18 Jahren erworben und verwendet werden. Im normalfall wird für die Verwendung eine Genehmigung benötigt.

Zum Beispiel: Schallerzeuger

Kategorie P2 (Technisches Feuerwerk)

Diese Feuerwerkskörper für technische Zwecke, von denen eine geringe Gefahr ausgeht, können von Personen ab 21 Jahren erworben und verwendet werden. Wer Feuerwerk dieser Kategorie erwerben oder verwenden möchte, benötigt eine Erlaubnis der zuständigen Überwachungsbehörde, dass er zum Umgang berechtigt ist.

Zum Beispiel: Gurtstraffer, Airbags

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